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Klasse A1 Mindestalter: 16 Jahre Hubraumbeschränkung: bis 125 ccm Leistungsbeschränkung: bis 11 kW Mindestgewicht: max. 0,1 kw/kg |
Klasse A2 Mindestalter: 18 Jahre Hubraumbeschränkung: keine Leistungsbeschränkung: bis 35 kW Mindestgewicht: max. 0,2 kw/kg |
Klasse A Mindestalter: 24 Jahre Hubraumbeschränkung: keine Leistungsbeschränkung: keine Mindestgewicht: entfällt |
Ausbildung und/oder Bedingungen: Theoretischer Unterricht, Fahrausbildung, theoretische sowie praktische Prüfung |
Ausbildung und/oder Bedingungen: Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig |
Ausbildung und/oder Bedingungen: Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2; Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig |
Theorie: 1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten |
Theorie: 1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten |
Theorie: 1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten |
Praxis: 1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten |
Praxis: 1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten |
Praxis: 1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten |
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes: Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: |
Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes: Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: |