Aufstieg Zweiradklassen

Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraumbeschränkung: bis 125 ccm
Leistungsbeschränkung: bis 11 kW
Mindestgewicht: max. 0,1 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Theoretischer Unterricht, Fahrausbildung,
theoretische sowie praktische Prüfung


Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten

Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: bis 35 kW
Mindestgewicht: max. 0,2 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: keine
Mindestgewicht: entfällt

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;
Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit