Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Aufstieg: Wenn Du schon mindestens 2 Jahre die Klasse A1 besitzt oder die Klasse 4 oder 3 vor dem 1.4.1980 erworben hast, musst Du nur eine praktische Prüfung ablegen.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM