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Wenn ich bei einer Prüfung krank bin?

Der TÜV Süd hat hier seine Regeln zur Prüfung zum 01.11.2025 geändert.

Ab sofort musst Du unverzüglich bei Kenntnis der Krankheit eine Meldung an den TÜV (VOR der Prüfung) über diese Webseite machen:

TÜV SÜD Krankheit

Bitte informiere unverzüglich und vor dem vereinbarten Termin Kundenservicecenter auf der TÜV Süd Seite über den bereit Link.  Den genauen Ablauf dazu findest du auf der TÜV SÜD Seite unter „Meldung der Nichtteilnahme“.

Zusätzlich informiere uns bitte auch.

Die Gebühr für diese Fahrerlaubnisprüfung fällt im Krankheitsfall nicht an, sobald du dich unverzüglich abgemeldet hast und bis spätestens 7 Tage nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest eingereicht hast. Den genauen Ablauf dazu findest du auf der TÜV SÜD Seite unter „Nachweis im Krankheitsfall“ und „erforderliche Angaben im Attest“.

Solltest Du dies nicht oder nicht rechtzeitig machen, muss die Prüfung bei uns sowie beim TÜV bezahlt werden.

Klasse A80

Wer Inhaber der Klasse A ist und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. hat die Möglichkeit nach Vollendung des 24. Lebensjahres ohne weitere Ausbildung oder Prüfung automatisch unbeschränkte Motorräder der Klasse A zu fahren

Man absolviert in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legt dann die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht zu haben. 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres darfst man nur Motorräder der Klasse A2 fahren
  • Antragstellung bei der Führerscheinstelle
Aufstieg Zweiradklassen

Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Hubraumbeschränkung: bis 125 ccm
Leistungsbeschränkung: bis 11 kW
Mindestgewicht: max. 0,1 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Theoretischer Unterricht, Fahrausbildung,
theoretische sowie praktische Prüfung


Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten

Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: bis 35 kW
Mindestgewicht: max. 0,2 kw/kg

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre
Hubraumbeschränkung: keine
Leistungsbeschränkung: keine
Mindestgewicht: entfällt

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;
Vorbesitzt von A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff
(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)
4 Doppelstunden Zusatzstoff
1 Doppelstunde entspricht 90 Minuten

Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit
1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten

Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunden bei Dunkelheit

0171 – 3354667 | 0751 – 96686 | fahrschule-g.endisch@t-online.de
Theorieunterricht: Grünkraut Dienstag + Donnerstag 19 Uhr bis 20.30 Uhr