Klasse B196

Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

Die Fahrerschulung ist schnell gemacht.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • Antragstellung bei der Führerscheinstelle
  • Fahrerschulung in Theorie (4 x 90 Minuten) und Praxis (5 x 90 Minuten)

Gefahren werden dürfen:

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW (15 PS) Motorleistung
  • max. 0,1kW/kg.
  • die Klasse B196 ist nur in Deutschland gültig