Klasse A80

Wer Inhaber der Klasse A ist und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. hat die Möglichkeit nach Vollendung des 24. Lebensjahres ohne weitere Ausbildung oder Prüfung automatisch unbeschränkte Motorräder der Klasse A zu fahren

Man absolviert in der Fahrschule für den Führerschein der Klasse A mit SZ 80 Theorie- und Praxisunterricht wie für die Klasse A und legt dann die entsprechende Prüfung bereits ab, obwohl das Mindestalter für den Motorradführerschein von 24 Jahren noch nicht erreicht zu haben. 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres darfst man nur Motorräder der Klasse A2 fahren
  • Antragstellung bei der Führerscheinstelle