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Wenn ich bei einer Prüfung krank bin?
Kategorie: FAQ

Der TÜV Süd hat hier seine Regeln zur Prüfung zum 01.11.2025 geändert.

Ab sofort musst Du unverzüglich bei Kenntnis der Krankheit eine Meldung an den TÜV (VOR der Prüfung) über diese Webseite machen:

TÜV SÜD Krankheit

Bitte informiere unverzüglich und vor dem vereinbarten Termin Kundenservicecenter auf der TÜV Süd Seite über den bereit Link.  Den genauen Ablauf dazu findest du auf der TÜV SÜD Seite unter „Meldung der Nichtteilnahme“.

Zusätzlich informiere uns bitte auch.

Die Gebühr für diese Fahrerlaubnisprüfung fällt im Krankheitsfall nicht an, sobald du dich unverzüglich abgemeldet hast und bis spätestens 7 Tage nach dem Prüfungstermin ein ärztliches Attest eingereicht hast. Den genauen Ablauf dazu findest du auf der TÜV SÜD Seite unter „Nachweis im Krankheitsfall“ und „erforderliche Angaben im Attest“.

Solltest Du dies nicht oder nicht rechtzeitig machen, muss die Prüfung bei uns sowie beim TÜV bezahlt werden.